Voller Pflichtteilsanspruch wahrscheinlich.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
Mindestanteil für Kinder und Ehegatten, auch bei Enterbung. Quote, Schenkungsanrechnung, Stundung und die Durchsetzung gegenüber den Erben.
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil. Prüfen Sie in zwei Schritten, ob ein Anspruch in Betracht kommt.
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Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
Wenn Sie weniger als die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils erhalten haben, können Sie den Differenzbetrag als Pflichtteilsrest verlangen.
Wenn Sie mindestens die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils erhalten, ist der Pflichtteil grundsätzlich gedeckt. Eine Prüfung des Nachlasswerts lohnt dennoch.
Pflichtteilsberechtigt sind nur Nachkommen sowie Ehe- oder eingetragene Partner. Andere Verwandte haben keinen Pflichtteil, können aber gesetzliche Erben sein.
Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament übergangen oder enterbt wurden. Wir prüfen, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht, wie hoch er ist und wie Sie ihn durchsetzen.
Pflichtteilsberechtigt sind nach dem ABGB die Kinder (Nachkommen) sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Erblassers. Eltern haben seit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 keinen Pflichtteil mehr.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was der Berechtigte nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses im Todeszeitpunkt, vermehrt um anrechenbare Schenkungen.
Schenkungen des Erblassers können den Pflichtteil erhöhen: Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden zeitlich unbegrenzt hinzugerechnet, Schenkungen an Dritte innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod. So lässt sich ein durch Schenkungen ausgehöhlter Nachlass über den Schenkungspflichtteil wieder auffüllen.
Der Pflichtteil ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Das Gesetz erlaubt unter Umständen eine Stundung über bis zu fünf Jahre, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gerichtlich bis zu zehn Jahre, damit etwa ein Unternehmen oder eine Liegenschaft nicht zerschlagen werden muss. Bei fehlendem Naheverhältnis kann der Pflichtteil zudem gemindert werden.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
Streit um den Nachlass: widersprechende Erbantrittserklärungen, Erbrechtsklage und die Durchsetzung Ihrer Stellung im Verlassenschaftsverfahren.
Form- und Willensmängel, fehlende Testierfähigkeit, Erbunwürdigkeit und Enterbung. Wann eine letztwillige Verfügung kippt.
Wenn mehrere gemeinsam erben: Verwaltung, Teilungsübereinkommen, Teilungsklage und der Umgang mit Immobilien im Nachlass.
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