Erbrecht
Erbstreit

Adoptivkind im Erbstreit: Erbrecht, Pflichtteil und leibliche Familie

Adoption verändert erbrechtliche Linien. Im Streit zählen § 197 ABGB, die konkrete Adoptionsform und die Abgrenzung zu leiblichen Familienlinien.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

18. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 10. Juli 2026

Ein Adoptivkind kann nach dem Tod des Adoptivelternteils mit anderen Angehörigen über Erbenstellung, Pflichtteil oder die Reichweite der Adoption streiten. Entscheidend ist, ob der Adoptionsbeschluss wirksam ist, ob eine Stiefkindadoption vorliegt und welche familienrechtlichen Beziehungen fortbestehen.

Für die konkrete Einordnung müssen Adoptionsurkunde, Zeitpunkt des Wirksamwerdens, Testament und Verlassenschaftsakt zusammen gelesen werden. Dieser Beitrag trennt die Erbenstellung von der Pflichtteilsberechnung und ordnet die leiblichen und adoptiven Familienlinien nach §§ 197 und 199 ABGB.

Adoptions- und Erbrechtslage ordnen

Welche Frage muss zuerst geklärt werden?

Die kurze Einordnung führt vom konkreten Dokument zur passenden erbrechtlichen Prüfung.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welche Einordnung ist in Ihrem Fall offen?

Bei Adoptivkindern müssen Adoptionsurkunde, Familienlinie und Pflichtteilsfrage getrennt geprüft werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Adoptionsurkunde und Wirksamkeit klären

Prüfen Sie zuerst den Adoptionsbeschluss, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und die konkrete Form der Annahme. Davon hängt ab, welche rechtlichen Linien überhaupt weiter geprüft werden.

Schwerpunkt Erbstreit →
02

Erbenstellung und Pflichtteil getrennt berechnen

Ordnen Sie gesetzliche Erbenstellung, Pflichtteil, Testament und Nachlasswerte getrennt. Ein Adoptivkind kann erbrechtlich wie ein Kind einzuordnen sein, die konkrete Forderung hängt aber vom gesamten Nachlass und den beteiligten Personen ab.

Pflichtteil berechnen →
03

Familienlinien nach §§ 197 und 199 ABGB ordnen

Wenn leibliche und adoptive Angehörige unterschiedliche Ansprüche behaupten, müssen die Wirkungen der konkreten Adoption geprüft werden. Die §§ 197 und 199 ABGB enthalten dafür unterschiedliche Anknüpfungen.

Stiefkinder und Adoptivkinder →

Welche Wirkung die Adoption für die Erbenstellung haben kann

§ 197 Abs. 1 ABGB stellt zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind grundsätzlich die gleichen Rechte her, wie sie durch Abstammung begründet werden. Bei einer Adoption durch eine Person oder durch Ehegatten können die Beziehungen zur leiblichen Familie jedoch unterschiedlich fortbestehen.

§ 199 ABGB enthält eigene Regeln für die erbrechtlichen Beziehungen zu leiblichen Eltern und für die gesetzliche Erbfolge in der zweiten Linie. Deshalb reicht es nicht, die Bezeichnung als Adoptivkind oder Stiefkind isoliert zu betrachten.

Welche Unterlagen die Pflichtteilsprüfung tragen

Im ersten Schritt gehören der Adoptionsbeschluss oder Adoptionsvertrag, das Datum des Wirksamwerdens, Geburts- und Familienstandsurkunden sowie die Sterbeurkunde in eine gemeinsame Dokumentenmappe. Für die erbrechtliche Seite kommen Testament, Verlassenschaftsakt, Nachlassverzeichnis und Schreiben des Gerichtskommissärs hinzu.

Für den Pflichtteil müssen außerdem Nachlasswerte, Schulden und relevante Zuwendungen zu Lebzeiten geordnet werden. Trennen Sie dabei Ansprüche aus dem Nachlass des Adoptivelternteils von möglichen erbrechtlichen Beziehungen zur leiblichen Familie.

Wie der nächste Schritt im Verlassenschaftsverfahren vorbereitet wird

Erstellen Sie zuerst eine kurze Zeitlinie mit Wirksamwerden der Adoption, Todestag, Testament und bisherigem Verfahrensstand. Markieren Sie anschließend, ob die Gegenseite die Erbenstellung, die Pflichtteilsquote, einzelne Nachlasswerte oder die familiäre Zuordnung bestreitet.

Ein Schreiben an den Gerichtskommissär oder an andere Beteiligte sollte genau an diesen Streitpunkt anknüpfen und die passende Urkunde nennen. So bleibt erkennbar, ob eine Erklärung zur Erbenstellung, eine Auskunft zum Nachlass oder die Berechnung eines Pflichtteils vorbereitet werden soll.

Praxispunkt: Bei Adoptivkindern entscheidet nicht die familiäre Bezeichnung allein. Adoptionsurkunde, Wirksamkeit, Familienlinien und Nachlassunterlagen müssen gemeinsam geprüft werden.
Häufige Fragen

Adoptivkind im Erbstreit: Erbrecht, Pflichtteil und leibliche Familie

Hat ein Adoptivkind automatisch dieselbe Erbenstellung wie ein leibliches Kind? +
§ 197 Abs. 1 ABGB knüpft zwischen Annehmendem und Wahlkind grundsätzlich Rechte wie bei Abstammung an. Die konkrete Reichweite und die Beziehungen zur leiblichen Familie müssen zusätzlich nach der Adoptionsform und § 199 ABGB geprüft werden.
Hat ein Adoptivkind auch einen Pflichtteilsanspruch? +
Das kann gegenüber dem Adoptivelternteil der Fall sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die konkrete Höhe müssen Testament, weitere Pflichtteilsberechtigte, Nachlasswerte und Schulden gemeinsam berechnet werden.
Welche Rolle spielt die leibliche Familie? +
Die Adoption beendet nicht in jedem Fall jede erbrechtliche Beziehung zur leiblichen Familie. §§ 197 und 199 ABGB unterscheiden nach der konkreten Adoption, weshalb die Urkunde und die beteiligten Personen entscheidend sind.
Themen
AdoptivkindPflichtteilGesetzliche ErbfolgeErbstreit

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg