Lesen Sie den vollständigen Satz, in dem das Vermächtnis angeordnet wird. Nehmen Sie auch Einschränkungen und Verweise auf einen Raum, eine Sammlung oder ein Werkverzeichnis auf. Die Wörter zeigen, welche Gruppe das Testament beschreibt und anhand welcher Merkmale sich einzelne Stücke zuordnen lassen.
Notieren Sie getrennt, ob die Verfügung eine ganze Bibliothek, einen Teilbestand oder ausgewählte Titel nennt. So bleibt bei der weiteren Prüfung sichtbar, welche konkrete Bezeichnung auf jede strittige Handschrift angewendet wird.
§ 653 Abs 1 ABGB nennt die Voraussetzungen, unter denen eine Sache Gegenstand eines Vermächtnisses sein kann. Die Bestimmung legt nicht fest, welche einzelnen Werke zu einer vermachten Bibliothek gehören. Dafür bleibt die konkrete Formulierung nach § 553 ABGB maßgeblich.