Die EO schreibt keine einheitliche Dokumentenliste für jeden Erbstreit vor. Praktisch hilft eine geordnete Darstellung, die Grundstück, behauptetes Recht und konkrete Gefahr jeweils belegt. Dazu können ein aktueller Grundbuchauszug, Testament und Verfahrensunterlagen, Nachrichten über einen geplanten Verkauf, ein Maklerauftrag oder ein Vertragsentwurf gehören.
Halten Sie fest, wer welchen Schritt gesetzt hat und wann. Eine Verkaufsanzeige allein beantwortet nicht, wem die Liegenschaft gehört oder ob ein Antrag Erfolg haben wird. Sie kann aber neben weiteren Umständen belegen, dass eine Verfügung konkret vorbereitet wird. Diese Beispiele erläutern die Tatsachendarstellung nach § 389 EO; sie ersetzen keine Prüfung, welche Belege im konkreten Verfahren erforderlich sind.