Anspruchsgrundlage sichern.
Nachfolger sollten Todestag, Verwandtschaft, Nachlasswerte und bisherige Korrespondenz sichern. Ohne saubere Unterlagen lässt sich ein erworbener Anspruch kaum verlässlich verfolgen.
Stirbt ein Pflichtteilsberechtigter nach dem Erbfall, müssen seine Nachfolger Anspruch, Fälligkeit und Beweise prüfen.
Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
Ein Pflichtteilsanspruch kann auch dann eine Rolle spielen, wenn der Pflichtteilsberechtigte nach dem ersten Erbfall selbst verstirbt. § 765 ABGB stellt klar, dass der Anspruch mit dem Tod des Verstorbenen für den Berechtigten und seine Nachfolger erworben wird. Die praktische Frage lautet dann, wer den Anspruch weiterverfolgt und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Der Beitrag behandelt nicht die allgemeine Berechnung des Pflichtteils. Dafür gibt es den Pflichtteil-Rechner und den Beitrag zum Pflichtteil mit Nachlassschulden. Hier geht es um den Sonderfall der Nachfolger nach dem Tod des Berechtigten.
Die Einordnung trennt Anspruchsanfall, Fälligkeit und Vergleichsstrategie.
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Nachfolger sollten Todestag, Verwandtschaft, Nachlasswerte und bisherige Korrespondenz sichern. Ohne saubere Unterlagen lässt sich ein erworbener Anspruch kaum verlässlich verfolgen.
Wenn bereits Vergleichsgespräche liefen, müssen Schriftverkehr, Angebote und mögliche Hemmung der Verjährung gesondert geprüft werden. Mündliche Erinnerungen reichen nicht.
Erben des Pflichtteilsberechtigten sollten klären, wer den Anspruch verfolgt und welche Vergleichslinie getragen wird. Sonst entstehen neue Konflikte im zweiten Nachlass.
§ 765 Abs 1 ABGB ordnet den Erwerb des Pflichtteilsanspruchs mit dem Tod des Verstorbenen an. Damit kann der Anspruch in den Nachlass des später verstorbenen Pflichtteilsberechtigten fallen.
Praktisch bedeutet das: Die Nachfolger prüfen nicht nur den zweiten Todesfall. Sie müssen auch den ersten Erbfall, die Pflichtteilsberechtigung und den Stand der bisherigen Anspruchsverfolgung verstehen.
Die Fälligkeit des Geldpflichtteils ist von der Frage zu unterscheiden, ob der Anspruch bereits erworben wurde. § 765 Abs 2 ABGB betrifft die zeitliche Durchsetzbarkeit.
Für Nachfolger ist wichtig, vorhandene Schreiben, Vergleichsgespräche und Fristnotizen zu sichern. Der Beitrag zur Verjährung bei Vergleichsverhandlungen zeigt, warum Details zählen.
Hilfreich sind Sterbeurkunden, Verlassenschaftsunterlagen, Nachlassverzeichnis, Schenkungshinweise, bisherige Forderungsschreiben und Vergleichsentwürfe.
Wenn mehrere Nachfolger beteiligt sind, sollte früh geklärt werden, wer kommuniziert und welche Unterlagen vollständig geteilt werden. Sonst wird aus dem Pflichtteilsstreit ein weiterer Erbstreit.
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