Original unverzüglich weitergeben.
Ein Original oder Umschlag sollte nicht im Familienkreis zurückgehalten werden. Übergabe und Fundumstände sollten dokumentiert werden.
Wer ein Testament zu Hause findet, muss Originale, Kopien und Umschläge richtig sichern und unverzüglich übermitteln.
Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
Ein Testament in einer Wohnung, einem Ordner oder einem verschlossenen Umschlag löst nach dem Todesfall sofort praktische Fragen aus. Darf man es öffnen, kopieren oder vorerst behalten? § 151 AußStrG verpflichtet Personen, Urkunden über letztwillige Anordnungen unverzüglich dem Gerichtskommissär zu übermitteln.
Dieser Beitrag erklärt den sicheren Umgang mit gefundenen Testamenten, Kopien und mehreren Versionen. Er ersetzt nicht den Beitrag zum verschwundenen Testament, sondern behandelt den Fund und die Übergabe.
Die Einordnung zeigt, ob Original, Kopie oder mehrere Versionen gesichert werden müssen.
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Die Fundlage bestimmt den nächsten sicheren Schritt.
Ein Original oder Umschlag sollte nicht im Familienkreis zurückgehalten werden. Übergabe und Fundumstände sollten dokumentiert werden.
Eine Kopie ersetzt nicht automatisch das Original. Sie kann aber wichtig sein, wenn das Original fehlt oder Streit über den Inhalt entsteht.
Bei mehreren Testamenten, Widerrufen oder Nachträgen sollte nichts vorsortiert werden. Die rechtliche Bewertung erfolgt im Verfahren.
§ 151 AußStrG nennt Urkunden über letztwillige Anordnungen, Widerrufe, Vermächtnisverträge und weitere erbrechtliche Erklärungen. Wer solche Urkunden besitzt, soll sie dem Gerichtskommissär übermitteln.
Das schützt nicht nur den letzten Willen. Es verhindert auch, dass Beteiligte später behaupten, ein Testament sei zurückgehalten, verändert oder bewusst verspätet vorgelegt worden.
Das Original sollte möglichst unverändert bleiben. Fundort, Datum, Anwesende, Umschlag, Beilagen und sichtbare Beschädigungen sollten dokumentiert werden.
Eine Kopie kann zusätzlich erstellt werden, ersetzt aber nicht die Übergabe des Originals. Wer unsicher ist, sollte vor eigenen Schritten anwaltlich klären, wie der Fund sauber protokolliert wird.
Mehrere Versionen sind kein Grund, selbst auszuwählen. Auch ein scheinbar überholter Entwurf, ein Widerruf oder ein Nachtrag kann für die Auslegung wichtig sein.
Bei Streit über Echtheit, Form oder Reihenfolge verweist der Beitrag zur Testamentsanfechtung auf die nächsten Prüfschritte.
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