Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Sie ordnet das Vermögen nach Parentelen und der Stellung des Ehegatten zu.
Ohne letztwillige Verfügung bestimmt das Gesetz die Erben. Zunächst erben die Kinder und ihre Nachkommen, daneben der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner mit einer eigenen Quote.
Sind keine Nachkommen vorhanden, rücken Eltern und deren Linie nach. Auch bei gesetzlicher Erbfolge bleibt der Pflichtteil naher Angehöriger gewahrt.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
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Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu leisten.
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Testament
Ein Testament ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung über das Vermögen für den Todesfall. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor, muss aber strenge Formvorschriften einhalten.
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Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Verfahren, in dem der Nachlass erhoben und den Erben eingeantwortet wird. Es wird von einem Notar als Gerichtskommissär geführt.
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Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden bis zur Teilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft. Sie verwalten das Vermögen gemeinsam und können erst nach der Teilung frei darüber verfügen.
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