Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Erbantrittserklärung

Mit der Erbantrittserklärung nimmt eine Person die Erbschaft an. Sie kann unbedingt oder bedingt abgegeben werden und entscheidet über die Haftung für Nachlassschulden.

Kurz erklärt

Die unbedingte Erklärung führt zur vollen Haftung für Schulden des Erblassers, auch über den Wert des Nachlasses hinaus. Die bedingte Erklärung beschränkt die Haftung auf den Wert der übernommenen Verlassenschaft.

Die Erklärung wird im Verlassenschaftsverfahren gegenüber dem Gerichtskommissär abgegeben. Wer die Erbschaft nicht antreten will, kann sie ausschlagen.

Mehr dazu auf erbschaftsstreit.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

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