Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Schenkungsanrechnung

Bei der Schenkungsanrechnung werden bestimmte Schenkungen des Erblassers dem Nachlass rechnerisch hinzugefügt, um den Pflichtteil zu ermitteln. So wird eine Aushöhlung des Pflichtteils verhindert.

Kurz erklärt

Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden grundsätzlich unbefristet angerechnet. Schenkungen an andere Personen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod erfolgt sind.

Die Anrechnung erhöht die Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil. Reicht der Nachlass nicht aus, kann sich der Anspruch gegen die Beschenkten richten.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

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