Vermächtnis
Ein Vermächtnis (Legat) ist die Zuwendung eines einzelnen Gegenstands oder Betrags, ohne die bedachte Person zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen den Nachlass.
Anders als der Erbe tritt der Vermächtnisnehmer nicht in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein. Er erhält nur den zugewendeten Gegenstand, etwa eine bestimmte Sache, einen Geldbetrag oder ein Wohnrecht.
Das Vermächtnis wird im Testament angeordnet. Die Erfüllung schuldet der belastete Erbe, der den Gegenstand herauszugeben oder den Betrag zu zahlen hat.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
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Testament
Ein Testament ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung über das Vermögen für den Todesfall. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor, muss aber strenge Formvorschriften einhalten.
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Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Sie ordnet das Vermögen nach Parentelen und der Stellung des Ehegatten zu.
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Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu leisten.
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